Ausbildung
Ausbildung der Feuerwehrmitglieder |
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Die Anforderungen, die heute an die Mitglieder der Feuerwehr gestellt werden, verlangen von diesen neben einer entsprechenden körperlichen Leistungsfähigkeit auch umfangreiche theoretische Fachkenntnisse und manuelle Fertigkeiten. Führungskräfte der Feuerwehr haben zusätzlich die erforderlichen Führungsqualitäten aufzuweisen. Die notwendige Ausbildung der Feuerwehrmitglieder für die Ausübung verschiedener Führungs- und Funktionsaufgaben gliedern sich in:
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Allgemeine Feuerwehrausbildung: |
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Die allgemeine Feuerwehrausbildung ist ein Mindestmaß an Ausbildung für ein Mitwirken im üblichen Feuerwehrdienst. Ausbildungsziel ist die Mindestbefähigung zum Einsatz des Feuerwehrmitgliedes in einem Trupp oder einer Gruppe. Die allgemeine Feuerwehrausbildung setzt sich aus der Ausbildung in der jeweiligen Feuerwehr und der Lehrgangsmäßigen Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule zusammen. Diese umfasst den Grundausbildungs-, Funk- und den Atemschutzlehrgang.
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Führungsausbildung: |
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Die Führungsausbildung hat das Ziel selbständig eine Gruppe, einen Zug und eine Feuerwehr zu führen. Es besteht auch die Möglichkeit die Ausbildung zum mitwirken in Einsatzstäben zu absolvieren. Die Ausbildung ist ebenfalls in der jeweiligen Feuerwehr sowie durch Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule.
Die Führungsausbildung gibt es für die Funktion als:
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Funktionsausbildung: |
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Will ein Feuerwehrmitglied eine entsprechende Funktion in der Feuerwehr ausüben, hat er sich ebenfalls einer Ausbildung in der jeweiligen Feuerwehr zu unterziehen und die entsprechenden Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule zu absolvieren.
Folgende Funktionen werden ausgebildet:
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